Wahlrechtsreform

Verfassungsgericht stoppt wesentliche Teile der Wahlrechtsreform der Ampel


Hierzu Albert Rupprecht, MdB:
Die Ampel erklärt tagtäglich den deutschen Bürgerinnen und Bürgern und darüber hinaus der gesamten Welt, was moralisch ist und wie Demokratie funktioniert.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht genau dieser Ampel aufgezeigt, dass ihr, über Nacht zum eigenen Machterhalt zusammengebasteltes Wahlrecht, den Ansprüchen unserer Verfassung nicht genügt und in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.
So hatte die Ampel wenige Tage vor Verabschiedung des Gesetzes die Grundmandatsklausel gestrichen. Diese hätte zum Beispiel dazu führen können, dass die CSU zwar in 47 Wahlkreisen das Direktmandat gewinnt, aber keiner ihrer gewählten Vertreter in den Bundestag einzieht, wenn die CSU im Gesamtergebnis der Zweitstimmen unter 5 % fällt.
Den Willen der bayerischen Bevölkerung derart bodenlos zu ignorieren und mit den Füßen zu treten, ist zutiefst undemokratisch und eine Ohrfeige gegenüber den bayerischen Wählerinnen und Wählern. Das Bundesverfassungsgericht hat heute zurecht derart undemokratischen Beschlüssen das Stoppschild gezeigt.



Pressemitteilung von Albert Rupprecht 30.07.2024
Verfassungsgericht stoppt wesentliche Teile der Wahlrechtsreform der Ampel
PM Albert Rupprecht Wahlrechtsreform .pdf (72.7KB)
Pressemitteilung von Albert Rupprecht 30.07.2024
Verfassungsgericht stoppt wesentliche Teile der Wahlrechtsreform der Ampel
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